
Gesetze können qualitativ besser werden, wenn Ihre Folgen vorab sachverständig abgeschätzt werden. Vielfältige Fehlsteuerungen ließen sich auf diese Weise vermeiden. Daneben können Fehlentwicklungen abgestellt werden, wenn diese nach Inkrafttreten eines Gesetzes im Zuge von systematischen Evaluationen aufgedeckt werden.
Die Forschungsgruppe Gesetzesfolgenabschätzung befasst sich mit beiden Aspekten auf der Basis eines vom Leiter der Forschungsgruppe entwickelten Vorgehens, der eine systematische Analyse anleitet. Der Ansatz repräsentiert die neuesten Forschungsergebnisse und systematisiert das vorhandene Steuerungswissen. Je nach Bedarf und Wunsch des Auftraggebers können kürzere, relativ schnell zu erstellende Studien, aber auch umfassende Untersuchungen durchgeführt werden.
Zur weiteren Fundierung und Verfeinerung des Analyseansatzes „Problemorientierte staatliche Steuerung“ werden im Rahmen der Forschungsgruppe gleichfalls stärker grundlagenorientierte Projekte durchgeführt. Aktuell befasst sich die Forschungsgruppe mit der Analyse verschiedener Vorschläge zur Verhinderung einer Verschärfung der Finanzkrise. Weitgehend abgeschlossen sind Arbeiten zur europäischen Regulierung von Ratingagenturen (gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung). Vorbereitet wird – gefördert durch den Profilschwerpunkt der Universität Duisburg „Wandel von Gegenwartsgesellschaften: Ordnungsbildung in entgrenzten Verhältnissen“ – die Fortsetzung des Projekts, wobei die transnationale Finanzmarktregulierung durch das Basel-Komitee im Zentrum steht.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Nicolai Dose
Projektbearbeiter: Martin Ströder, M.A.
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Rhein-Ruhr-Institut
für Sozialforschung und Politikberatung e.V.
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