Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) e.V. an der Universität Duisburg-Essen

Zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz

Nach den Erfahrungen von Richter*innen und Servicekräften mit der E-Akte wurde in einer bundesweit durchgeführten Umfrage an Landgerichten gefragt. Gleichzeitig wurden Richterinnen und Richter sowie Servicekräfte an Landgerichten, die noch nicht mit der E-Akte arbeiten, nach ihren Erwartungen und Befürchtungen befragt. Als erste grobe Zusammenfassung lässt sich formulieren: Für die meisten untersuchten Kategorien waren die Nutzenerwartungen der zukünftigen Nutzer, aber auch die Nachteilsbefürchtungen stärker ausgeprägt als sie sich dann tatsächlich bei den Richter*innen mit E-Akte Erfahrungen eingestellt haben. Auch bei der Digitalisierung der Justiz wird also nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Die Leistungsfähigkeit der E-Akten Systeme wird im Großen und Ganzen positiv bewertet. So wird die Funktionsfähigkeit, die intuitive Bedienbarkeit und der Umfang der vorhandenen Funktionen in den E-Akte Systemen eher positiv beurteilt, obwohl die Prozentsätze für die eher kritischen Einschätzungen durchaus auf Verbesserungsmöglichkeiten verweisen. Probleme scheint es vor allem mit der Verarbeitungsgeschwindigkeit der E-Akte zu geben. Hier stimmen immerhin 65 Prozent der Aussage die „Verarbeitungsgeschwindigkeit der E-Akte ist ausreichend“ gar nicht oder eher nicht zu. Auch bei dem Zusammenspiel mit Fachanwendungen sehen 46 Prozent der antwortenden Richter Anlass zu Kritik. Dass noch einiges zu tun bleibt, wird gleichfalls durch die Einschätzung von immerhin 63 Prozent der mit der E-Akte arbeitenden Richter*innen deutlich, dass der Nutzen für die persönliche Arbeitsentlastung sehr gering oder eher gering sei. Der Umstieg von der Papierakte auf die E-Akte fällt manchen Befragten schwer. Dies zeigt sich bei den Antworten nach Problemen mit der E-Akte. Denn insgesamt vermissen 53 Prozent der befragten Richter*innen oft oder ständig das haptische Erlebnis, das sich beim Arbeiten auf Papier einstellt. Darüber hinaus werden technische Einschränkungen beklagt (63 Prozent erfahren diese oft oder ständig). Dies korrespondiert mit einigen eher kritischen Einschätzungen der technischen Leistungsfähigkeit der E-Akte. Auch werden bei mehr als einem Drittel (37 Prozent) die Arbeitsabläufe oft oder ständig durch Updates gestört, und bei zusätzlich 32 Prozent ist dies gelegentlich der Fall.

Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse der Umfrage, dem auch 80 Prozent der Richter*innen voll und ganz oder eher zustimmen, dass die E-Akte die Zukunft ist. Allerdings verdeutlicht eine differenzierte Betrachtung, dass sich die Zukunft der E-Akte erst dann zufriedenstellend darstellen wird, wenn die Leistungsfähigkeit und der Nutzen erhöht sowie die Probleme gelöst werden.

Die Studie, die zusammen mit dem Kooperationspartner Materna Information & Communications SE und unterstützt vom Deutschen Richterbund von Prof. Dr. Nicolai Dose und Leon A. Lieblang durchgeführt wurde, kann hier heruntergeladen werden. Ein Interview mit dem Projektleiter findet sich auf folgenden Kanälen: https://youtu.be/ZYNnlpN4Xnk, https://vimeo.com/524184673