Örtliche Pflegebedarfsplanung des Kreises Recklinghausen
Autor/en: Schmitz, Alexandra / Uske, Hans / Mitarbeit: Beckmann, Nina / Hecken, Leonie / Cakan, Seda
Erscheinungsort: Recklinghausen
Erschienen: März 2017
Durch das Pflegegesetz NRW (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte dazu verpflichtet eine Örtliche Planung zu erstellen, die eine Bestandsaufnahme der Angebote, eine Überprüfung der Qualität und Quantität dieser Angebote und gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten beinhaltet. Der Kreis Recklinghausen möchte sich bei dieser Gelegenheit im Pflegebereich breit aufstellen und nutzt hierfür den Bericht der Örtlichen Planung.