Ein wesentliches Qualitätsmerkmal des 1980 gegründeten Rhein-Ruhr-Instituts (RISP) liegt darin, konzeptionell und methodisch qualifizierte Grundlagenforschung mit einer auf praktische Problemlösungen abzielenden angewandten Forschung zu verbinden. Diese Verknüpfung ist zugleich die Grundlage für professionelle Beratung und Weiterbildung, für Expertisen und Gutachten, für Vorträge und Tagungen, die das RISP für Politik, Verwaltung und Wirtschaft erbringt.

Das Institut gliedert sich in drei Arbeitsbereiche, denen alle Forschungsgruppen zugeordnet sind.

Arbeitsbereich I: Politik, Bürger und Verwaltung

beschäftigt sich sowohl mit grundlegenden als auch mit aktuellen Problemen des Politik- und Verwaltungssystems. Im Vordergrund der Arbeiten stehen Fragen der lokalen Verwaltungsmodernisierung, der Bürgernähe und der Legitimation im europäischen Mehrebenensystem.

Arbeitsbereich III: Sicherheit, Kriminalität und Polizei

beschäftigt sich mit dem Wandel von Staat und Demokratie in einer zunehmend von Sicherheitsfragen geprägten Gesellschaft. Zu den bearbeiteten Themen zählen: die Entwicklung einer neuen Sicherheitsarchitektur, Verwaltungsreformen in der Polizei, Perspektiven der lokalen Sicherheit und Prävention, Analysen zur Inneren Sicherheit, zur Organisierten Kriminalität und zum Terrorismus.