Sind Sportwetten Glücksspiel?

Autor/en: Schweer, Thomas / Zdun, Steffen

Erschienen in: RISP-Texte 2/2005

Erscheinungsort: Duisburg

Erschienen: Januar 2005

In Deutschland verzeichnete 2002 das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen im Galopprennsport Wettumsätze in Höhe von knapp 103 Millionen Euro (vgl. Meyer 2002: 95). Zudem erwirtschafteten die Veranstalter von Trabrennen Umsätze in Höhe von 147 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Pferderennsport werden ergänzt durch die 12 Millionen Euro, die die staatlich lizenzierten Buchmacher erzielten. Darüber hinaus verzeichnete der staatliche Sportwettbetrieb Umsätze beim „Toto“ in Höhe von 103 Millionen Euro; bei „Oddset – Die Sportwette“ beliefen sich die Einnahmen auf 513 Millionen Euro sowie beim „Rennquintett“ auf 600.000 Euro.

Das lukrative Geschäft mit Sportwetten ist in Deutschland streng reglementiert und unterliegt diversen gesetzlichen Vorschriften. So legt beispielsweise das Sportwettengesetz NRW fest, unter welchen Bedingungen „Wettunternehmen für sportliche Wettkämpfe“ von der Landesregierung zugelassen werden können. Dieses Gesetz schließt zwar keine Sportart von den Wetten aus, nimmt in § 1 Abs. 2 jedoch konkret
Bezug auf Pferderennen. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass es sich bei Pferderennen um die einzige Sportart handelt, für deren Wettbetrieb in der Bundesrepublik Konzessionen an Buchmacher erteilt werden. Das übrige private Sportwettangebot stammt von den Anbietern, die über ehemalige DDR-Konzessionen verfügen, sowie von den Vermittlern, von deren Wettbüros in Deutschland die Sportwetten an den eigentlichen Anbieter mit Sitz im innereuropäischen Ausland weiter „vermittelt“ werden. Auf staatlicher Seite sind zudem die Fußballwetten „Toto“ und „Oddset – Die Sportwette“ zu erwähnen. Das Kernproblem hinsichtlich der gesetzlichen Behandlung von Sportwetten ergibt sich aus folgenden Fragestellungen:

* Handelt es sich bei der Sportwette um ein Glücksspiel?

  • Bergen Sportwetten ein Suchtpotenzial?
  • Sind private Anbieter/Vermittler, wie häufig kolportiert wird, in kriminelle Aktivitäten verstrickt?
  • Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob die Gewinne von Kunden privater Wett
    veranstalter aus dem europäischen Ausland bzw. von Wettveranstaltern mit DDR-Lizenzen in der Vergangenheit nicht sichergestellt waren bzw. ob es bei der Auszahlung von Gewinnen zu Problemen gekommen ist?
    Fallen Kunden privater Anbieter/Vermittler verstärkt durch Beschaffungskriminalität auf, um ihre „Wettleidenschaft“ befriedigen zu können, und besteht in dieser Frage ein Unterschied zu den Kunden der staatlichen Anbieter?

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